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Da es die Aufgabe hat, das Ungleichgewicht der beiden Parteien auszugleichen, enthält es viele Bestimmungen, die die Arbeitnehmer*innen schützen.
Vom Arbeitsvertrag bis zum Kündigungsschutz - von der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Urlaubsanspruch - von der Berufsausbildung bis zur betrieblichen Altersversorgung: Der Schutz der Arbeitnehmer*innen vor ungerechter Behandlung steht im Vordergrund.
Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis von einzelnen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern, das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis von Betriebs- und Personalräten oder Gewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
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