Arbeitszeugnis: Anspruch auf Entfernung des Geburtsortes Hagen
Geklagt hat die Angestellte eines Hagener Möbelhauses, die mit einigen Punkten ihres Zwischenzeugnisses nicht einverstanden war. Ihr Anwalt, ein Iserlohner Fachanwalt für Arbeitsrecht, hatte unter anderem bemängelt, dass das Zeugnis Geburtsdatum und Geburtsort enthielt. Begründung: Mögliche Benachteiligung der Klägerin bei künftigen Bewerbungen, weil Hagen als Ort derart negativ sei, dass eine entsprechende Angabe im Zwischenzeugnis zu Benachteiligungen führen könne.
Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht scheiterte. Ob eine gerichtliche Entscheidung nötig wird oder ob sich die Angestellte mit ihrem Arbeitgeber noch einigt, bleibt abzuwarten.
Anmerkung zur Frage diskriminierender Angaben im Zeugnis
Zugegeben: Die Stadt Hagen ist nicht gerade die Perle Westfalens. Ein Basketballbundesligist, aber was sonst?
Aber führt dieser Umstand zu einem Anspruch, Angaben zum Geburtsort aus Zeugnis und Zwischenzeugnis zu entfernen?
Vor dem Hintergrund eventueller Diskriminierung wird derzeit die Möglichkeit anonymisierter Bewerbungen diskutiert, insbesondere bezogen auf Angaben zum Alter und Geschlecht der Bewerber*innen.
Aber die Frage einer Diskriminierung wegen des schlechten Rufs einer Geburtsstadt wurde bislang nicht ernsthaft diskutiert, zumal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen untersagt, hierzu keinen Anlass gibt.
Diskriminierung aufgrund des Geburtsortes?
Deshalb ist auch nicht zu erwarten, dass deutsche Arbeitsgerichte jetzt ein Ranking über die Wertigkeit deutscher Städte aufstellen müssen, mit der Folge, dass bei Geburtsorten, die nicht für „gut“ befunden wurden, ein Anspruch auf Entfernung aus dem Zeugnis besteht.
Man denke die aufgeworfene Problematik nur einmal zu Ende:
Hagen beherbergt Deutschlands Fernuniversität. Müssen Absolventen dieser Hochschule Nachteile befürchten, weil sie hier und nicht in Hamburg oder Heidelberg studiert haben?
Sind auch Nachteile bei Bewerbungen zu befürchten wegen eines ungeliebten Vornamens eines Bewerbers, so dass ein „Kevin“ oder eine „Jacqueline“ einen Anspruch auf Entfernung haben? Hoffentlich ist in derartigen Fällen nicht auch noch der Nachname anrüchig und birgt Diskriminierungspotential!
Der Anwalt der Klägerin in dem Hagener Zeugnisfall hat seine Kanzlei in Iserlohn. Nachbarstadt von Hagen und auch nicht gerade eine Metropole. Hätte sich die Klägerin besser einen Münchener Anwalt nehmen sollen?
Und der Autor dieses Artikels? Lesen Sie lieber nicht weiter….