Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Daran wird wohl auch der Fachkräftemangel nichts Wesentliches ändern. Das heißt aber nicht, dass Auszubildende keine Rechte hätten. Im Gegenteil: Ausbilder haben ihren Auszubildenden gegenüber eine besondere Verantwortung. Auszubildende sind aufgrund des besonderen Verhältnisses, das sie zu ihrem Ausbildungsbetrieb haben, vom Gesetz besonders geschützt. Im Streitfall können natürlich auch Auszubildende über ihre Gewerkschaft vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz beraten und vertreten werden. Damit Lehrjahre keine Knechtschaftsjahre sind.
Unsere Beiträge, die sich mit dem Thema Ausbildung befassen, finden Sie hier.