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Aktuell| Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Arbeitgeber aufgepasst: Betriebsrat is watching you! Copyright by Bund-Verlag GmbH
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„Ohne die Zustimmung des Betriebsrates darf ein Arbeitgeber grundsätzlich keine personellen Einzelmaßnahmen durchführen.“ Das klingt gut. Ist aber tatsächlich nicht ganz so einfach. Wo die Knackpunkte liegen und wie sich der Betriebsrat verhalten sollte, lesen Sie hier.

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

Damit ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen überhaupt greifen kann, müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Dabei handelt es sich um:

  • die Betriebsgröße und darum, dass
  • die Personelle Einzelmaßnahme sich nicht auf Leitende Angestellte bezieht