Sie wissen nicht, was ein „Muchel“ ist? Nein, nicht „Tuchel“, ich meine wirklich „Muchel“. Da geht es Ihnen wie mir. Ich weiß nicht einmal, wie man dieses Wort ausspricht.
Zunächst sogar im Internet herbe Enttäuschungen. „Duden online“ und „Wikipedia“: Fehlanzeige! Genauso unwissend wie ich.
Dann aber bin ich doch noch fündig geworden: Ein „Muchel“ soll ein „aalglatt zurecht gemachter Mann orientalischer Herkunft“ sein, oder auch eine Umschreibung für „Typen, die sich die Hose in die Socken stecken“.
Nun gut. So wirklich schlau bin ich jetzt auch nicht.
„Muchel“ als Beleidigung?
Anders ging es da schon einem Sauerländer Unternehmen. Das erkannte in dem Wort „Muchel“ eine diskriminierende Beleidigung und reagierte auf herbe sauerländer Art.
Hatte doch ein Betriebsrat einen Arbeitskollegen als „Muchel“ bezeichnet. Unbedingt abmahnungswürdig!
Da half es auch nichts, dass ein sorgfältig protokolliertes Gespräch folgendes zu Tage förderte: Der „Übeltäter“ war mit seinem Arbeitskollegen, dem „Muchel“, befreundet. Und „Muchel“ war dessen Spitzname. Und schließlich gab „Muchel“ auch noch zu Protokoll, sich keineswegs beleidigt zu fühlen.
Abmahnung, auch einmal ohne Grund
Ende der Geschichte? Keineswegs!
Ein um die Disziplin in seinem Betrieb besorgter Arbeitgeber lässt sich von solchen Kleinigkeiten doch nicht irritieren! Die beabsichtigte Abmahnung wird ausgesprochen. Basta! Die grobe Beleidigung „Muchel“ kann sich ein stolzer sauerländer Arbeitgeber nicht bieten lassen! Was macht es da schon, dass sich niemand beleidigt fühlt und niemand den Begriff überhaupt kennt?
Ach so: Es war gerade Karnevalszeit. Helau! Aber das macht das Verhalten des Arbeitgebers auch nicht besser.
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Was können Sie unternehmen, wenn Sie eine unberechtigte Abmahnung bekommen?
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Eine Sekunde ist keine Verspätung