Ausgehend von den USA hat sich der Gedanke des Antidiskriminierungsrechts inzwischen weltweit verbreitet.
Ausgehend von den USA hat sich der Gedanke des Antidiskriminierungsrechts inzwischen weltweit verbreitet.

Antidiskriminierungsregeln haben in den letzten 50 Jahren einen festen Platz in den Arbeitsrechtsordnungen westlicher Länder eingenommen und die dortige Arbeitswelt wesentlich verändert.
 

Geschichte des Antidiskriminierungsrechts wenig beleuchtet

Während offene Diskriminierungen gegen Frauen oder Minderheiten früher weit verbreitet waren, sind sie heute Ausnahmefälle. Beim Aufschlagen der Stellenangebote einer zeitgenössischen US-amerikanischen Tageszeitung wird man zum Beispiel nicht mehr auf „white only“ stoßen.
 
Zu einer gerechteren Arbeitswelt haben zudem Verbote mittelbarer Diskriminierung beigetragen. So wird heutzutage kaum ein Arbeitgeber in Deutschland zu finden sein, der seinen überwiegend weiblichen Teilzeitkräften geringeres Stundenentgelt zahlt als seinen vorwiegend männlichen Vollzeitkräften.
 
Doch trotz des großen Einflusses des Antidiskriminierungsrechts wird die Historie des Rechtsgebiets in Deutschland im Vergleich zu anderen Teilgebieten des Arbeitsrechts nur stiefmütterlich behandelt.
 

USA ist Mutterland der Antidiskriminierung

Dies liegt zum Teil daran, dass weder Deutschland, noch ein anderes europäisches Land, sondern die USA das Mutterland des modernen Antidiskriminierungsrechts sind.
 
Da jedoch der Entstehungskontext für das Verständnis und die Weiterentwicklung eines so dynamischen Rechtsgebiets unerlässlich ist, wirft dieser Beitrag einen Blick auf Entwicklungsgeschichte des arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutzes jenseits des Atlantiks.
 
Im Fokus stehen dabei zwei Meilensteine: Zum einen die Einführung des Civil Rights Act of 1964, zum anderen die Entwicklung der Rechtsfigur der mittelbaren Diskriminierung und deren Rezeption im Rest der Welt.
 
Dieser Beitrag ist aus der Fachzeitschrift Arbeit und Recht, ISSN 0003-7648, Nr. 1/2020, 68. Jahrgang.
 
»Arbeit und Recht« ist eine der profiliertesten Autoren-Fachzeitschriften. Sie befasst sich intensiv, differenziert und auf wissenschaftlichem Niveau mit dem deutschen und europäischen Arbeitsrecht. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundessozialgericht und der DGB Rechtsschutz GmbH bietet die Fachzeitschrift vertiefte Informationen zur deutschen und europäischen Rechtspolitik und Rechtsetzung  - immer mit Fokus auf Wissenschaft, gerichtliche und gewerkschaftliche Praxis.
 
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