Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind seit Wochen ohne Beschäftigung, weil ihr Betrieb geschlossen wurde, andere arbeiten unter erschwerten Bedingungen. Manche Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, andere haben Probleme, eine Betreuung für ihre Kinder zu finden. Der DGB setzt sich dafür ein, dass für sie die Auswirkungen der Corona-Krise abgemildert werden.
Kurzarbeitergeld erhöhen
Das Kurzarbeitergeld soll von derzeit 60 bzw. 67 Prozent auf mindestens 80 Prozent erhöht werden. Weiterhin soll der Sechs-Wochen-Schutzzeitraum bei der Ausbildungsvergütung erhalten bleiben. Die Auszubildenden sollen in der Krise ihre Ausbildung fortführen.
Das Arbeitslosengeld I soll um die Zeiten verlängert werden, in denen die Arbeitslosigkeit aus der Pandemie resultiert. So soll vermieden werden, dass Beschäftigte, deren Leistungsbezug jetzt endet, in Hartz IV rutschen.
Auch der Insolvenzgeldanspruch und die Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld sollen befristet verlängert werden. Das Elterngeld soll sich - wie jetzt schon das Mutterschaftsgeld - durch den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht reduzieren.
Geltendmachung von Rechtsansprüchen erleichtern
Beschäftigte sollen ihre Ansprüche vor Gericht leichter durchsetzen können. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf die Möglichkeit, Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen, wenn die Frist schon abgelaufen ist. Dies ist bislang unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Begründungsfristen sollen befristet verlängert werden können. Die Regelungen, nach denen Verfahren mit einem gewissen Nachdruck betrieben werden müssen, sollen befristet ausgesetzt werden.
Andere Regelungen, die arbeitsrechtliche Ansprüche beseitigen können wie Verjährung und arbeits- und sozialrechtlichen Ausschlussfristen sollen bis zum Jahresende nicht gelten.
Entschädigungsanspruch wegen Verdienstausfall bei Schul- und Kitaschließung ausweiten
Der neu eingefügte Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstausfall bei Schul- und Kitaschließung soll ausgebaut werden:
- Verlängerung des Bezugszeitraums (derzeit 6 Wochen)
- Erhöhung der Entschädigung von 67 auf mindestens 80 Prozent
- Anspruch auch für Eltern von Kindern, die zwischen 12 und 14 Jahren alt sind
- Erholungsurlaub des laufenden Jahres soll nicht zuvor eingebracht werden müssen
- Betreuungsmöglichkeiten sollen auf Personen im selben Haushalt begrenzt werden
Zudem soll der Anspruch ausgeweitet werden auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die:
- als pflegende Angehörige von der Schließung von Tagespflege- und Betreuungseinrichtungen betroffen sind oder
- aufgrund behördlich angeordneter Schließung ihrer Betriebe von ihren Arbeitgebern nicht mehr beschäftigt werden, aber keinen Anspruch auf Annahmeverzugslohn oder Kurzarbeitergeld haben oder
- die als Grenzgänger die aufgrund der Beschränkungen am Wohnort an der Ausübung ihrer Arbeit in Deutschland gehindert sind.
Im Homeoffice Unfallversicherungsschutz gewährleisten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund der Kontakteinschränkungen im Homeoffice arbeiten, soll der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten bleiben. Bei Unfällen, die sich im Homeoffice ereignen soll es sich im Zweifelsfall um Arbeitsunfälle handeln. Dies soll nach Ansicht des DGB mindestens bis September 2020 gelten.
Bei eindeutigen Fällen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten soll der Unfallversicherungsträger den Versicherten vorübergehend eine Rente gewähren. Alle Covid-19-Infektionen von Beschäftigten in systemrelevanten Berufen sollen ohne Prüfung als Arbeitsunfall anerkannt werden.
Beschäftigte im Gesundheits- und Versorgungswesen honorieren
Der DGB setzt sich für die Sicherheit der Beschäftigten in systemrelevanten Branchen ein. Ihre Leistung während der Krise soll gewürdigt werden. Das gilt sowohl für die Beschäftigten im Gesundheitswesen, als auch in wichtigen Versorgungsbereichen.
Der DGB spricht sich entschieden dafür aus, die Standards im Arbeits- und Gesundheitsschutz auch und grade in der Krise zum Wohle der Beschäftigten beizubehalten. Die zusätzlichen Belastungen seien in Form von Risikozuschlägen zu honorieren.
Es müsse verhindert werden, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen dazu angehalten werden, trotz Verdachts auf Infektion oder einer Erkrankung weiter zu arbeiten.
Eine gute medizinische Versorgung und die Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen des Gesundheitswesens, allen voran der Gesundheitsämter und Krankenhäuser, müsse gewährleistet werden. Dazu gehöre insbesondere eine hinreichende Personalausstattung.
Hartz IV-Bezieher und Rentner absichern
Dem erhöhten Bedarf von Hartz IV-Empfängern, beispielsweise aufgrund des Wegfalls von Schul- beziehungsweise Kitaessens und eingeschränkten Angeboten der Tafeln, müsse Rechnung getragen werden. Der DGB will dies durch einen befristeten Verzicht auf Einbehaltungen sowie einen befristeten Zuschlag auf den Regelsatz erreichen. Auch beim Kinderzuschlag müsse nachgebessert werden.
Für Studierende, die durch die Krise ihren Job verloren haben, will der DGB die Möglichkeit eröffnen, zumindest vorübergehend Hartz IV-Leistungen zu erhalten, damit diese ihre Lebenshaltungskosten decken können.
Bezieher einer befristeten Erwerbsminderungsrente sollen nach dem Willen des DGB im kommenden halben Jahr eine Verlängerung erhalten, ohne dass sie dies beantragen müssen und ohne dass die Voraussetzungen erneut geprüft werden.
Wissenschaftler verlängern
Befristete Arbeitsverträge von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sollen im Einvernehmen mit den Beschäftigten unabhängig vom vertraglichen Befristungsgrund pauschal um sechs Monate verlängert werden können.
Die krisenbedingte Verlängerung dürfe nicht auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet werden. Die Höchstbefristungsregeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes müssten entsprechend angepasst werden.
Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt integrieren
Der DGB begrüßt, dass Geflüchtete nun leichter eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Dies solle aber nicht auf den Einsatz als Erntehelfer beschränkt bleiben, sondern müsse auf qualifizierte Tätigkeiten ausgeweitet werden. Auch diese sollten eine Arbeit aufnehmen dürfen, wenn sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.
Nicht-EU-Ausländer laufen Gefahr, ihren Aufenthaltstitel zu verlieren, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen oder nur geringfügig beschäftigt sind. Deshalb solle der Aufenthaltstitel mindestens bis zum Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeldleistungen fortdauern. Aufstockende Leistungen zum Kurzarbeitergeld dürften keine Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben.
Die Verbesserungen im Bereich der SGB II-Leistungen müssten auch im Asylbewerberleistungsgesetz umgesetzt werden. Dies gelte beispielsweise für Erleichterungen bezüglich der Anrechnung von Nebeneinkommen.