Recherchen bestätigen bisherige Erfahrungen
Wischnath, der aufgrund seiner Erfahrung mit Naujoks an den Recherchearbeiten zeitweise mitwirkte, fühlt sich vollumfänglich bestätigt.
Naujoks versuchte in den Jahren 2011/2012 Betriebsratsmitglieder eines Betriebs der Metallindustrie in Baden-Württemberg mit frei erfundenen Argumenten aus dem Betrieb zu entfernen.
Das gelang ihm aber nicht. Betriebsräte–Mobbing als anwaltliche Dienstleistung
Nachdem sich die Rechtsstreite über fast ein Jahr hinzogen, da die Betriebsräte angebotene Abfindungen nicht annahmen, zog der Metallbetrieb die Anträge auf Ersetzung der Zustimmungen zu den beabsichtigten fristlosen Kündigungen zurück.
Über 100 Seiten umfassende Schriftsätze sind seine „Waffe“
Rückblickend kommt der Rechtsschutzsekretär der DGB Rechtsschutz GmbH zu dieser Einschätzung über Naujoks, der sich damit rühmt „die Auseinandersetzungen im Sinne der Arbeitgeber beizulegen“: Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist er kein Gegner der Angst und Schrecken verbreitet. Seine Schriftsätze, die nicht selten 100 Seiten umfassen und denen ein großes Anlagenkonvolut beigefügt ist, wiegen im Hinblick auf deren Papiergewicht schwer. Inhaltlich sind sie jedoch aus juristischer Sicht geradezu leichtgewichtig. Man kann sich nur wundern, dass es immer noch Arbeitgeber gibt, die auf die Eigenwerbung dieses Advokaten reinfallen, wonach
„Rechtsanwalt Helmut Naujoks zu den wenigen Anwälten im deutschen Arbeitsrecht zählt, die konsequent und ausschließlich Arbeitgeberinteressen vertreten”.
Sollte Naujoks weiterhin Mandate von Arbeitgebern erhalten, um Betriebsräte zu „entsorgen”, so dürfte spätestens nach den Recherchen von NDR, WDR und SZ klar sein: Es geht nicht darum, mit legalen Mitteln gegen Arbeitnehmervertreter*innen vorzugehen.
Da rechtliche Argumente fehlen, ist ein „Psychokrieg“ vorprogrammiert
Wenn Naujoks auftritt, ist „Psychokrieg“ angesagt. Die vornehmste Aufgabe der Prozessvertreter von Betriebsräten, so Wischnath, ist es dann nicht, sich mit den unsinnigen „Rechtsausführungen“ auseinander zu setzen.
Vornehmste Ausgabe sollte es vielmehr sein, den betroffenen Betriebsräten die Angst vor dem „Betriebsrätefresser und Vollstrecker der Bosse“ (so SPIEGEL-Online) zu nehmen.