FAQ - Häufig gestellte Fragen: www.mindestlohn.de/
- Ab wann gilt der Mindestlohn und wie hoch wird er sein?
- Für welche Branchen gelten die Übergangsfristen für Abweichungen vom Mindestlohn?
- Sind Ausnahmen für Tätigkeiten geregelt?
- Was ist mit den SaisonarbeiterInnen, für sie gilt doch auch eine Sonderregel?
- Gilt der Mindestlohn auch für ausländische Beschäftigte?
- Welche Personengruppen sind noch ausgenommen?
- Gelten die Branchenmindestlöhne, die z.B. im Bauhauptgewerbe über 13 Euro pro Stunde liegen, auch weiter, wenn ab Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn kommt, der ja nur 8,50 Euro beträgt?
- Gelten die Ausnahmen, die für den gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen sind, künftig auch für Branchenmindestlöhne?
- Haben Minijobber auch Anspruch auf Mindestlohn?
- Haben TaxifahrerInnen das Recht auf Mindestlohn?
- Bekommen die Ostdeutschen den Mindestlohn?
- Werden RentnerInnen vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie neben der Rente noch jobben?
- Gilt der Mindestlohn auch bei kirchlichen Arbeitsverträgen?
- Erhalte ich bei ehrenamtlicher Tätigkeit Mindestlohn?
- Wie wird kontrolliert, dass die Unternehmen wirklich den Mindestlohn zahlen?
- Wann wird der Mindestlohn erhöht? Und wer ist dafür zuständig?
- Mein Chef sagt trotz des neuen Gesetzes, dass er den Mindestlohn nicht zahlen kann oder will. Was tun?
- Was droht Arbeitgebern, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten?
Viele Fragen, die Antworten und noch ganz viel mehr auf http://www.mindestlohn.de/hintergrund/faq/