Arbeitsrecht
Sozialrecht
Verwaltungsrecht
Verfahrensrecht
Steuerrecht für Arbeitnehmer
Kontakt
Aktuelles
Wir
Recht
Ratgeber
Für
betriebsraete
Viele Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit, manche nur für wenige Stunden in der Woche. Trotzdem sind sie keine „Menschen zweiter Klasse“, sondern haben dieselben Rechte wie ein Arbeitnehmer in Vollzeit.
Weitere Informationen zu den Rechten von Teilzeitbeschäftigten finden Sie hier.