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Das Sozialrecht soll sicherstellen, dass alle Menschen einen menschenwürdigen Lebensstandard erreichen. Damit kommt der Staat einer im Grundgesetz festgelegten Pflicht nach, dem Sozialstaatsprinzip.
Diesem Ziel dienen alle Leistungen im Sozialrecht: Bei Krankheit und bei Behinderung, in der Ausbildung wie im Alter, bei Arbeitslosigkeit und Altersarmut, bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Das Sozialrecht ist von seinem Ziel, ein menschenwürdiges Leben für alle zu ermöglichen, manchmal weit weg. Um diesem Ziel aber möglichst nahe zu kommen, kämpfen wir für Sie.
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