Die Vorteile, als schwerbehinderter Mensch anerkannt zu werden, sind vielfältig. Es gibt einen besonderen Kündigungsschutz, Sonderurlaub, Steuervorteile sowie Vorteile bei der Anerkennung von Merkzeichen (Merkwürdiges zu Merkzeichen). Aber die anerkannte Schwerbehinderung kann leider auch Nachteile mit sich bringen, auch wenn dies nicht sein sollte.
Der anerkannte Schwerbehinderte bei der Job-Suche
Manch Arbeitgeber wird sich denken „Oh Gott, ein Schwerbehinderter, wenn der nichts taugt, den werde ich ja nie mehr los!“ oder „Auch noch Sonderurlaub…“.
Hier hat der Gesetzgeber aber zumindest mit dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) versucht, Abhilfe zu schaffen. Denn niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
Werde ich wegen meiner Schwerbehinderung benachteiligt, kann ich einen Schadenersatzanspruch haben.
Aber habe ich auch einen Anspruch auf Einstellung?
Leider nein: Auch wenn in Stellenausschreibungen oftmals zu lesen ist „Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt“, gibt es keinen Anspruch auf Einstellung. Denn das Merkmal „gleiche Eignung“ ist auslegungsfähig.
Doch kann hier die Schwerbehinderung einen Vorteil bringen. Die kundigen Arbeitgeber dürften alleine aus Angst, sich dem Vorwurf einer Diskriminierung auszusetzen, den Schwerbehinderten zumindest zum Vorstellungsgespräch einladen. Und dies ist bei der Jobsuche ja schon einmal eine Hürde, die genommen wurde.
Außerdem gibt es Arbeitgeber, die Schwerbehinderte wirklich einstellen wollen. Beispielsweise Arbeitgeber, die sich speziell um soziale Belange kümmern. Hier dürfte die Schwerbehinderteneigenschaft ein großer Vorteil sein.
„Strafzölle“ bei Nicht-Beschäftigung von Schwerbehinderten
Auch verpflichtet der Gesetzgeber die Arbeitgeber ab mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt wenigstens fünf Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigen. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Ausgleichsausgabe zahlen. Die Zahl der zu beschäftigenden schwerbehinderten Arbeitnehmer ist gestaffelt und abhängig von der Zahl der Arbeitsplätze.
Hier haben die Arbeitgeber sogar die Möglichkeit, Geld zu sparen und sich noch sozial zu engagieren.
Vorteilhaft ist dies natürlich immer dann, wenn die Schwerbehinderung keinen Einfluss auf die Arbeit hat.
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch Vorteile eingeführt, wenn Arbeitgeber schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Bundesagenturen für Arbeit und die Integrationsämter sind hier mit im Spiel. Vom schnöden Mammon über technische Hilfen ist hier vieles möglich.
Die offensichtliche Schwerbehinderung
Es gibt eine Vielzahl von Schwerbehinderungen, die offensichtlich sind. Zu denken ist hierbei schon an blinde oder im Rollstuhl sitzende Menschen.
Hierbei dürften die Bedenken, dass der Arbeitgeber jemanden wegen der anerkannten Schwerbehinderung nicht einstellt, keine Rolle spielen, da er sich ja ohnehin denken kann, dass hier dem Bewerber ein Schwerbehindertenausweis zusteht.
Muss ich es im Vorstellungsgespräch überhaupt sagen?
Wie so oft im Leben: Es kommt darauf an. Die Ansichten hierüber sind so vielfältig, wie die Internetseiten die davon berichten.
Wenn der Job aufgrund der Schwerbehinderung überhaupt nicht ausgeübt werden kann oder darf, ist die Antwort klar. Denn niemand kann verlangen, dass er eine Arbeitsstelle erhält, die er gar nicht ausfüllen kann. Hier könnte dem Arbeitgeber sogar ein Anfechtungsrecht zustehen.
Wenn die Schwerbehinderung mit dem Job Berührungspunkte aufweist, spricht vieles - unter anderem auch die Rechtsprechung - dafür, dass dies von sich aus angegeben werden muss. Denkbar ist hier beispielsweise ein Fliesenleger, der nicht mehr lange knien kann.
Und wenn ich gar nicht erst gefragt werde?
Wenn die Schwerbehinderung Auswirkungen auf den Job hat, wird sie wohl angegeben werden müssen.
Ansonsten kann eher davon ausgegangen werden, dass dies keine Verpflichtung ist. Doch ich kann ohne Wissen des Arbeitgebers auch keine Vorteile geltend machen. Aber hierbei ist zu beachten, dass die wenigsten Vorstellungen ohne die Frage nach einer Schwerbehinderung ablaufen und Einstellungsfragebögen die Frage nach einer Schwerbehinderung generell enthalten.
Auch hat der Unterzeichner in seiner Praxis als Arbeitsrechtler viele Arbeitsverträge gesehen, bei denen sich der Arbeitnehmer ausdrücklich erklärt, kein Schwerbehinderter zu sein und auch diese nicht beantragt zu haben. Insgesamt ist hier vieles im Fluss, die Zukunft wird zeigen, wie sich die Gerichte positionieren werden.
Anerkannter Schwerbehinderter und die Nachteile außerhalb des Jobs?
Aber auch in Bezug auf das Privatleben ist zu überlegen, ob die Schwerbehinderung beantragt werden soll. Der Autor hatte vor kurzem bei einer guten Bekannten die Diskussion, ob der Antrag gestellt werden soll. Es gab eine sehr üble Erkrankung mit feststehender Diagnose, die unproblematisch zur Anerkennung als Schwerbehinderte geführt hätte. Die Bekannte wollte es jedoch nicht „amtlich“ haben, derart krank zu sein.
Niemand sollte gegen seinen Willen die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch beantragen. Und wenn das Unbehagen hier größer ist, als der Wunsch nach Erleichterungen sollte der Antrag auch nicht gestellt werden.
Übrigens ist der Antrag zwischenzeitlich gestellt und auch positiv bearbeitet worden. Die Bekannte hat mit Ihrer Erkrankung einen Frieden geschlossen (um hier auch ein Happy-End zu geben, die Krankheit scheint zu verlieren!).
amtlich festgestellte Schwerbehinderung als Bürde?
Ähnlich die Überlegung bei einer erst 16jährigen aus unserem Freundeskreis: Eine angeborene Behinderung im Bereich der Hände könnte zur Anerkennung als Schwerbehinderte führen. Hier ist es noch nicht klar, ob der Antrag gestellt werden soll.
Denn hier geht es um einen Menschen in einem Alter, der eventuell noch nicht so gefestigt ist und eigentlich das Stigma „schwerbehindert“ gar nicht möchte. Denn wer möchte als Heranwachsender als schwerbehindert gelten?
Hier sollte ebenfalls keiner gezwungen oder überredet werden. Berücksichtigt sollten neben den Gefühlen der jungen Dame auch die Vorteile (hier Gymnasialschülerin, also keine Arbeitnehmerin) und einer späteren Jobsuche abgewogen werden.
Als Schülerin dürfte sie weniger Vorteile genießen als eine Arbeitnehmerin. Und welchen Job wird sie einmal ergreifen? Evtl. ein Studium beginnen? Hier könnte es wieder vorteilhaft sein.
Wie sage ich es meinem Kinde (oder sonst wem)?
In einer Diabetes-Schulung hat der Autor einen Typ I Diabetiker (also genetisch bedingt Insulinpflichtig) kennen gelernt, der ihm erzählte, dass er seit vielen Jahrzehnten bei Ski-Freizeiten den obligatorischen „Willi“ (Williams-Christ-Schnaps) ohne den Schnitzel Birne ist, aber keiner seiner Mitfahrer von seiner Erkrankung weiß. Er rede sich immer heraus, er möge keine süßen Sachen. Auch hier ein Fall von Scham.
Der Autor selbst geht mit seiner Erkrankung offensiv um. Ich kann nichts dafür und bin für niemanden eine Gefahr. Aber ich verstehe es auch, wenn jemand nicht eingestehen will, krank zu sein. Erstens muss das auch nicht jeder wissen und zweitens muss dies auch jedem selbst überlassen bleiben.
Hier gibt es keinen Mittelweg. Jeder muss nach seinem Umfeld und seiner Erkrankung (hier gibt es bestimmt einige Fälle, die im sozialen Umfeld kaum Verständnis bringen) selbst entscheiden, wem er was erzählt.
Im Schwerbehindertenausweis steht übrigens nicht, weshalb man diesen zuerkannt bekommen hat. Es ist diesem nicht zu entnehmen, welche Erkrankungen vorliegen. Und wann er benutzt wird, bleibt dem Schwerbehinderten überlassen.
Fazit
Eine klare Antwort kann es nicht geben. Bin ich offensichtlich schwerbehindert, bietet das Nicht-Beantragen des Schwerbehindertenausweises im Berufsleben keinen Vorteil. Insbesondere im öffentlichen Dienst oder bei sozialtätigen Arbeitgebern kann die Schwerbehinderung einen klaren Vorteil bringen. Ansonsten ist natürlich zu berücksichtigen, dass die Anerkennung als schwerbehinderter Menschviele Vorteile außerhalb des Berufs bieten kann.
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