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Das Grundgesetz legt die Ausübung aller hoheitlichen Befugnisse als ständige Aufgabe in die Hände der Beamt*innen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Hier gelten die besonderen hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, aber auch das Prinzip der Bestenauslese im Rahmen des beruflichen Fortkommens.
Die im Verwaltungsrecht verankerten beamtenrechtlichen Verfahren orientieren sich ganz wesentlich an diesen Grundsätzen. Öffentliche Dienstherren verlieren die vielfältigen Vorgaben verwaltungsmäßigen Handelns hier oft aus dem Blick. Dies gilt in Disziplinarverfahren, bei Dienstunfällen, aber auch bezogen auf viele Fragen der Besoldung, Versorgung und Beihilfe. Daneben bedarf es vieler Verfahren im Eilrechtsschutz bei Beförderungsstreitigkeiten aber auch der Sicherstellung von Rechten bei Versetzung oder Abordnung.
Hier sind wir inzwischen flächendeckend bundesweit tätig und setzen uns für die Belange der Beamt*innen und Personalräte ein.
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