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Pflichtwidriges Verhalten eines*er Beamt*in zieht oft umfangreiche disziplinarische Ermittlungen nach sich, die in einer Disziplinarverfügung, also einem Verweis, einer Geldbuße oder in der Kürzung der Dienstbezüge, schlimmstenfalls sogar in der Einleitung einer Disziplinarklage zur Entfernung aus dem Dienst oder der Entziehung der Versorgungsbezüge münden. Das Disziplinarverfahren ist von Beginn an sehr formalistisch. Erfolg ist hier meist nur mit guter Kenntnis der Rechtsmaterie zu erreichen, wobei wir regelmäßig das gesamte Verfahren begleiten können.