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Personalräte haben Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte. Es gibt Stufenverfahren, Einigungsstelle und die Möglichkeit von Dienstvereinbarungen. Was aber, wenn all das nicht klappt. Personalräte können ihre Mitbestimmungsrechte verwaltungsgerichtlich klären lassen. In Zeiten des verstärkten wirtschaftlichen Denkens der öffentlichen Hand mit der Übernahme von Handlungsfeldern aus der Privatwirtschaft wird es auch für Personalräte immer schwieriger, ihre Rechte und Pflichten im Interesse der Beschäftigten wahrzunehmen.