Dabei ist die Begründung stets die gleiche: Die Verwaltungsgerichte sind zwar der Meinung, dass die von Land zu Land unterschiedlichen Verordnungen in die Freiheitsrechte der Menschen massiv eingreifen. Dies sei jedoch gerechtfertigt, um weitere Infektionsfälle zu verhindern und eine möglichst umfassende medizinische Versorgung erkrankter Personen zu gewährleisten. Da die Verordnungen auf wenige Wochen - bis zum 20. April 2020 - begrenzt seien, seien sie auch verhältnismäßig.
Im Folgenden ein Überblick über die ersten Urteile, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gegangen sind:
Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist gerechtfertigt
Verbot des Late-Night-Shopping ist wirksam
Runder Geburtstag darf nicht in großer Runde gefeiert werden
Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist rechtmäßig
Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 20. 1020 ist wirksam
Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen in Schleswig-Holstein wirksam
Vorläufige Ausgangsbeschränkung in Bayern bleibt im Vollzug
Gerichtliche Räumungsfristen in Wohnraummietsachen werden bis Ende Juni 2020 verlängert
Abiturprüfungen in Hessen dürfen nicht ausgesetzt werden
Verbot einer Zwei-Personen-Demonstration ist rechtmäßig
Die von der Stadt Jena eingeführte Pflicht zur Tragung einer Schutzmaske ist rechtmäßig
Einschränkung des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen ist rechtmäßig
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist rechtmäßig
Das wird voraussichtlich nicht das Ende sein. Es werden noch weitere Entscheidungen folgen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.