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Der EGB koordiniert 39 interregionale Gewerkschaftsräte mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit, davon 14 mit deutscher Beteiligung.
Als Vertreter der europäischen ArbeitnehmerInnen ist der EGB direkt an den europäischen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Er kann mit den europäischen Arbeitgeberverbänden Vereinbarungen abschließen. Auf Beschluss des Rats und des Europäischen Parlaments können diese Rechtsstatus erlangen. Der EGB hat wichtige Richtlinien zu Arbeitnehmerrechten mitformuliert, unter anderem zur Teilzeitarbeit und zum Elternurlaub.
Dossier „Für Arbeitnehmerinteressen weltweit“ des DGB-Bundesvorstands