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Die DGB Rechtsschutz GmbH vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Versicherte und Leistungsempfänger in allen Rechtsstreitigkeiten rund um den Arbeitsplatz. Die Erfahrung und Kompetenz der Juristinnen und Juristen erstreckt sich auf alle Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts sowie angrenzende Rechtsgebiete.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist ein juristisches Kompetenz- und Dienstleistungszentrum rund um das Thema „Arbeit und Beruf“. Dabei wird das vorhandene Beratungs- und Informationsangebot ständig ausgebaut.
In unseren Kompetenz-Centren haben wir fachlich besonders ausgewiesene Experten, die in diesen Rechtsgebieten zusätzlich weiter qualifiziert sind. Sie stehen als internes Backoffice für die Juristinnen und Juristen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes, aber auch für gewerkschaftliche Beratungsbedarfe zur Verfügung.
Insbesondere im Beamtenrecht führen sie in Kooperation mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes Verfahren durch. Hier hat sich ein besonderer Schwerpunkt durch die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) herausgebildet.