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Mit rund 380 Jurist:innen und etwa 330 Verwaltungsangestellten in mehr als 115 Büros deutschlandweit, vertritt und berät die DGB Rechtsschutz GmbH die über 5,6 Mio. Gewerkschaftsmitglieder der DGB-Gewerkschaften.
Mit Kompetenz, Engagement und Erfahrung setzten sich die Beschäftigte der DGB Rechtsschutz GmbH für die Arbeitnehmerrechte im Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht ein.
Im Jahr des 25. Jubiläums bewies der gewerkschaftliche Rechtsschutz, mit einem Erfolgswert von rund 210 Mio. Euro für die Gewerkschaftsmitglieder wie auch dem Anstieg an Neuverfahren um 10,2 %
(2023: 115.310 Neuverfahren, 2022: 104.808 Neuverfahren), die bedeutende Arbeit für die DGB-Gewerkschaften und ihre Mitglieder.
Streitigkeiten um Arbeitsentgelt machten im Jahr 2023 etwas mehr als ein Drittel aller Verfahren aus. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist das ein Rückgang von 4 %. Dennoch bilden die Rechtsstreite um das Arbeitsentgelt weiterhin den Schwerpunkt in der Arbeit des DGB Rechtsschutzes – mit 21.039 Mandaten.
Im Vergleich zu dem Vorjahr 2022
(6.825 neue Verfahren) ist ein Zuwachs mit 8.650 Fällen bei betriebsbedingten Kündigungen (13,2 %) zu verzeichnen.
Aus der Betrachtung der Bereiche „betriebsbedingte Kündigung“ (13,2 %), „verhaltensbedingte Kündigung“ (3,9 %), „personenbedinge Kündigung“ (1,8 %), „Befristung“ (0,4 %) sowie „sonstige streitige Beendigungen“ (0,2 %), ergibt sich, dass 19,5 % aller arbeitsgerichtlichen Verfahren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand hat.
Auffällig in der Statistik 2023 ist der hohe Anteil an „Beratung und Sonstiges“ (mit 46,4 % der Streitgegenstände im Arbeitsrecht). Unter „Sonstiges“ fallen zum Beispiel Verfahren in Bezug auf Abmahnungen, Zeugniskorrektur, Versetzung, Arbeitspapiere, u.a..
Im Bereich Eingruppierungen ist das Fallaufkommen ebenfalls gestiegen (2023: 1,4 % / 2022: 1,1 %).
Die sozialrechtlichen Verfahren bleiben im Jahr 2023 auf einem hohen Niveau, größtenteils mit mehr Fällen als im Vorjahr. Daraus wird die erhebliche Bedeutung des Sozialrechts ersichtlich. Die Dauerthemen vor den Sozialgerichten bleiben das Schwerbehindertenrecht (18 %) sowie die Renten- und Arbeitslosenversicherung (jeweils 11 %).
Bei „Beratung und Sonstiges“ sind weniger Verfahren (2023: 35 % / 2022: 37,8 %) zu verzeichnen. Unter „Sonstiges“ werden Streitgegenstände wie Kindergeld, Reha und Sozialhilfe zugeordnet.
Die Bereiche „Krankenversicherung“
(2.797 Verfahren) und „Pflegeversicherung“ (667 Verfahren) bleiben im Vergleich zu den Vorjahren stabil.
Die Zahl der Neuverfahren im Verwaltungsrecht ist um 32,89 % gestiegen von 3.875 Fällen im Jahr 2022 auf 5.194 Fälle im Jahr 2023.
Die Steigerung kommt durch die Alimentationsverfahren (Massenverfahren), die die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz führen, zustande.
Im Verwaltungsrecht werden u.a. die Verfahren im Disziplinarrecht, zur Besoldung und Beförderung, zu Versorgungsbezügen und Beihilfen geführt. Die Anzahl dieser Verfahren ist im Jahr 2023 ebenfalls gestiegen. Gesunken sind wiederum die Zahlen der Verfahren in Bezug auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung von Schwerbehinderten (2023: 722 / 2022: 842).