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Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

Campus Arbeitsrecht 2013 - 60 Jahre Arbeit und Recht

Rudolf Buschmann, Jurist, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht Kassel
Rudolf Buschmann, Jurist, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht Kassel

„Aus den Erkenntnissen ihrer Forschung und unter dem Eindruck der ständig wachsenden Bedeutung der Gewerkschaften haben immer mehr Männer der arbeitsrechtlichen Wissenschaft den Problemen und Forderungen der Gewerkschaften ihr Gehör und ihre Feder geliehen. … Nicht ohne tiefere Bedeutung hat der Bundesvorstand in der Titelgebung die „Arbeit“ dem „Recht“ vorangestellt. Recht und besonders Arbeitsrecht sollen nicht Zwangsjacken des gesellschaftlichen Lebens sein, sondern seiner fortschrittlichen Entwicklung dienen. Möge „Arbeit und Recht“ ein verlässlicher Weggefährte des von den Gewerkschaften maßgeblich mitzugestaltenden neuen Arbeitsrechts sein.“

Mit diesem Geleitwort (Auszug) des damaligen DGB-Vorsitzenden Walter Freitag begann eine einzigartige arbeitsrechtliche Fachzeitschrift ihren Gang durch Gerichte, Universitäten, Ministerien, Büros von Prozessvertretern und Betriebsräten. Sie hat die damalige Aufgabenstellung als Sprachrohr der Gewerkschaften längst überschritten, macht aber keinen Hehl aus ihrer Nähe zu den besonderen arbeitsrechtlichen Anliegen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Herausgeber ist der DGB. „Arbeit und Recht“* arbeitet eng mit dem DGB und seinen Einzelgewerkschaften, mit der DGB-Rechtsschutz GmbH, der Europäischen Akademie der Arbeit und dem Bund Verlag zusammen. Für die Leserinnen und Leser hat dies den Vorteil, dass Ihnen die vielfältigen prozessualen Erfahrungen aus dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz unmittelbar zu Gute kommen. Die Autoren sind überwiegend Prozessvertreter, Richter, Wissenschaftler, die weibliche Form stets inbegriffen. Sie sind unabhängig und bringen dies auch in ihren wissenschaftlichen Beiträgen zum Ausdruck. Beiträge, in denen aufgezeigt wird, wie etwa durch geschickte Arbeitsvertragsgestaltungen Arbeitnehmerrechte umgangen werden sollen, wird man hier allerdings nicht finden. Wer auf diese Weise auf sich aufmerksam machen will, wendet sich typischerweise an andere Medien.

Die nunmehr 60jährige Geschichte der Zeitschrift belegt, wie sie sich immer wieder den aktuellen Streitfragen des Arbeitsrechts zuwendet und auch Raum für deutliche Kritik an Rechtsprechung und Politik bietet. In den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts mussten die Folgen des „1000-jährigen“ Arbeitsrechts überwunden und zugleich demokratische Strukturen auch in den Betrieben aufgebaut werden. Viele Beiträge befassten sich deshalb mit Tarif- und Arbeitskampf, aber auch mit Betriebsverfassungsrecht. Dies hat sich bis heute nicht geändert. In Phasen gesetzlicher Fortschritte (etwa die 70er Jahre) oder Rückschritte (diverse „Beschäftigungsförderungsgesetze“ oder die AGENDA 2010) ging es um die Auslegung neuer Gesetze und deren Auswirkungen auf Arbeitnehmer/innen. Im Vordergrund steht gegenwärtig die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesarbeitsgerichtes. Dabei geht es gleichermaßen um Darstellung wie um Kritik. Verschiedene BAG-Urteile geben Anlass dazu. Allerdings passen sich die einzelnen Ausgaben jeweils der Aktualität an. Sollte es nach einer Regierungsbildung zu neuen Gesetzesnovellierungen kommen, werden diese mit Sicherheit in Arbeit und Recht einer juristischen Analyse unterzogen werden.

Seit Jahren werden die maßgeblichen arbeitsrechtlichen Entscheidungen nicht mehr allein auf nationaler Ebene getroffen. Wesentliche Weichenstellungen erfolgen europäisch. Deshalb hat AuR wie kaum eine andere Zeitschrift europäisches und internationales Recht ins Blickfeld genommen, so das Recht der Europäischen Union, aber auch das Recht des Europarates, insbesondere die Europäische Sozialcharta und die Europäische Menschenrechtskonvention. Dabei dürfen die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht außen vor bleiben. Manchen nationalen Rechtsanwendern mögen noch Entscheidungen des EuGH in Luxemburg oder des EGMR in Straßburg als überraschende fremde Eingriffe in gesicherte nationale Strukturen erscheinen. Für Arbeit und Recht, ihre Autoren und Abonnenten gilt dies nicht. Deswegen werden europäische Entwicklungen regelmäßig und ausführlich dargestellt, gerade wenn davon auszugehen ist, dass sie das Potential haben, das nationale Recht zu beeinflussen. Unter anderem hat sich die Redaktion der Mühe unterzogen, maßgebliche nur in Englisch oder Französisch vorliegende Entscheidungen zu übersetzen und Ihnen damit eine deutsche Fundstelle zu geben. Hier hat diese Zeitschrift teilweise ein Alleinstellungsmerkmal. Erst dadurch ist es effektiv möglich geworden, sie in die nationale Diskussion einzuführen und Klägerinnen und Klägern die Möglichkeit zu geben, sich vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten auf sie zu berufen. Dass dies geschieht, ist der praktische Beleg dafür, dass diese Zeitschrift sowohl für die Theorie als auch für die praktische Rechtsanwendung unverzichtbar ist.

„Campus Arbeitsrecht“ steht für eine wissenschaftliche Konferenz am 8. November 2013 in Frankfurt/Main aus Anlass des mittlerweile 60jährigen Jubiläums dieser Fachzeitschrift. Die Zusammensetzung der Referenten und Teilnehmer, aber auch die Inhalte geben die Schwerpunkte wieder, denen sich die Zeitschrift verpflichtet fühlt. Nur beispielhaft erwähnt sei der Vortrag über „Die Entwicklung des Arbeitsrechts in Deutschland und Europa“ durch den Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts a.D. Prof. Dr. Hellmut Wißmann. Die deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Prof. Dr. Angelika Nußberger thematisierte den „Einfluss der EMRK auf das deutsche Arbeitsrecht“. In einem Forum referierten Prof. Dr. Christiane Brors und der Richter am BAG Waldemar Reinfelder zum Thema Fremdfirmenarbeit. Eine Podiumsdiskussion mit hochkarätigen Teilnehmern widmete sich der „Zukunft des Arbeitsrechts – Anforderungen an das BetrVG“. Zweifellos sind dies die Themen, die die gegenwärtige rechtsdogmatische und rechtspolitische Diskussion bestimmen und auch in Zukunft bestimmen werden. Von dieser Konferenz sind maßgebliche Impulse ausgegangen, mit denen sich Gesetzgebung und Rechtsprechung auseinandersetzen werden, um Antworten auf die sichtbaren Defizite im gegenwärtigen Arbeitsrecht und in den Arbeitsbeziehungen zu finden.

 

Rudolf Buschmann (Jurist)

 

Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht Kassel und
verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift »Arbeit und Recht«