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DGB für bessere Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten
Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Der DGB Bundeskongress fordert eine Reihe von Maßnahmen, damit Beschäftigte ihre Rechte leichter durchsetzen können.
Unter dem Titel „Rechte sichern - Rechte durchsetzen - Gewerkschaften stärken“ fordert der DGB Bundeskongress eine effektiver Rechtsdurchsetzung im Arbeitsrecht.
Kontrollbehörden stärken
Hierzu zähle, dass die Aufsichts- und Kontrollbehörden personell und technisch besser ausgestattet werden, so dass auch Kleinstunternehmen, KMUs und handwerklicher Betriebe entsprechend betreut werden können.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die auch die Einhaltung des Mindestlohnes überwacht, soll mittelfristig auf 10.000 Stellen aufgestockt werden, so dass insbesondere in Kleinbetrieben, in der Gastronomie, dem Einzelhandel und dem Handwerk effektiv geprüft werden kann.
Auf lange Sicht schwebt dem DGB eine einheitliche Arbeitsinspektionen vor, die einen umfassenden Kontroll- und Prüfauftrag inklusive Sanktionsmöglichkeiten haben soll.
Beweiserleichterungen für Beschäftigte
Im individuellen Arbeitsrecht sollen die Nachweispflichten verbessert werden. Das Nachweisgesetz soll dahingehend geändert werden, dass der Arbeitgeber eine Niederschrift der arbeitsvertraglichen Bedingungen nicht erst nach vier Wochen, sondern unverzüglich niederzulegen hat.
Bei Verstoß gegen diese Pflicht müsse der Arbeitgeber die Beweislast für alle von ihm behaupteten Vertragsbedingungen tragen und gegebenenfalls Schadensersatz leisten.
Verbandsklagerecht und Schwerpunktstaatsanwaltschaften
Weiterhin fordert der DGB ein besseres Sanktionssystem mit wirksamen Bußgeldern und Strafen. Bußgelder sollten sich an der Umsatzgröße orientieren und insgesamt erhöht werden.
Zur Durchsetzung von tariflichen und gesetzlichen Rechten bedürfe es eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften in Fällen, in denen Arbeitgeber systematisch einer Vielzahl von Beschäftigten ihre Ansprüche vorenthalten.
Die Strafen bei Behinderung von Betriebsratsarbeit müsse effektiver durchgesetzt werden. Die schon heute bestehenden Strafvorschriften müssen von einzuführenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften durchgesetzt werden.
Bessere gerichtliche Durchsetzung
Eine bessere Rechtsdurchsetzung erfordere auch eine verbesserte Gerichtsstruktur, vor allem bei der Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei den Arbeitsgerichten.
Deshalb fordert der DGB eine bezahlte Freistellung für ihre Weiterbildung. Außerdem sollen sie in allen Instanzen die Prozessakten zugeschickt bekommen.
Die Erfahrungen mit den Verfahren zur Feststellung der Allgemeinverbindlichkeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit habe zudem gezeigt, dass die Wirkungen von Entscheidungen bei einem bereits erfolgten Austausch von Leistung und Gegenleistung insbesondere für die Sozialkassen auf die Zukunft begrenzt werden müsse.