dgb-logo
Veranstaltungen

Veranstaltung des DGB Rechtsschutzes

Forum Arbeitsrecht Berlin: "Unbezahlte Arbeitszeit?"

Forum Arbeitsrecht Berlin: "Unbezahlte Arbeitszeit?" - Am Dienstag, den 10.09.2019, um 19:00 Uhr, in den Räumen des DGB-Rechtsschutzes, Genthiner Straße 35, 10785 Berlin.
Forum Arbeitsrecht Berlin: "Unbezahlte Arbeitszeit?" - Am Dienstag, den 10.09.2019, um 19:00 Uhr, in den Räumen des DGB-Rechtsschutzes, Genthiner Straße 35, 10785 Berlin.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden ein zur Veranstaltung des Forums Arbeitsrecht im Jahr 2019:

Am Dienstag,

10. September 2019

um 19:00 Uhr

in den Räumen des

DGB-Rechtsschutzes,
DGB Rechtsschutz GmbH
Büro Berlin
Genthiner Straße 35
10785 Berlin

findet zum Thema:

„Unbezahlte Arbeitszeit? –

Überstunden, Zeiterfassung und besondere Arbeitszeiten in der aktuellen Rechtsprechung“

ein Dialog zwischen Prozessvertreterinnen und -vertretern und Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichtern statt.

Einführende Kurzreferate aus Beschäftigten- bzw. Richterperspektive halten:

  • Angelika Kapeller,
    Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel
  • Dr. Kay Wollgast,
    Vizepräsident des Arbeitsgerichts Berlin

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in vielen Fallkonstellationen für den Arbeitgeber unbezahlt tätig. Nach einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin befinden sich 34% der Beschäftigten 9 Stunden nach Arbeitsbeginn noch an ihrem Arbeitsplatz. Nach 10 Stunden halten sich noch 11% der Beschäftigten am Arbeitsplatz auf. Hierbei werden über zwei Milliarden Überstunden jährlich geleistet, eine Milliarde davon unbezahlt.

Unbezahlt bleiben ferner Tätigkeiten wie das Umziehen, das Bereithalten, Reisezeiten, Arbeitsvorbereitungshandlungen etc.

Arbeitsgerichtliche Prozesse, die auf die Zahlung von Vergütung gerichtet sind, scheitern traditionell meist an gerichtlichen Darlegungsanforderungen und dem praktischen Aufwand, den ein Beschäftigter nachträglich zu leisten hat, um seine tatsächliche geleistete Arbeitszeit zu rekonstruieren.

Nach der Entscheidung des EUGH vom 14. Mai 2019 (Az. C 55-18) ist es aber Sache des Arbeitgebers, ein objektives und verlässliches System der Zeiterfassung zur Verfügung zu stellen. Welche Konsequenzen folgen aus dieser Entscheidung des EuGH und den ohnehin bestehenden Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers nach dem ArbZG und dem MiLoG für die Darlegung nicht vergüteter Zeitabschnitte des Beschäftigten? Wann dürfen unbezahlte Arbeitszeiten geschätzt werden? Wie ist eine bessere Zeiterfassung in den Betrieben insbesondere auch zum gesundheitlichen Nutzen der Beschäftigten durchzusetzen?

Flyer zur Veranstaltung hier zum Download

Wir freuen uns wieder über Ihr/Euer zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Auseinandersetzung, die hoffentlich allen Praktikerinnen und Praktikern bei ihrer Arbeit helfen kann.

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

DGB Rechtsschutz GmbH Berlin

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg

IG Metall, Verwaltungsstelle Berlin