dgb-logo
Veranstaltungen

Wir waren dabei

NGG fordert Verbandsklagerecht für Gewerkschaften

Der Gewerkschaftstag der NGG fordert bei systematischen und kollektiv wirkenden Verstößen des Arbeitgebers ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von tariflichen und gesetzlichen Rechten.

Das Verbandsklagerecht kennt das deutsche Recht in vielen Bereichen, etwa im Naturschutzrecht und im Verbraucherschutz. Die NGG möchte durch eine gesetzliche Änderung erreichen, dass auch Gewerkschaften ein solches Recht zusteht. Damit könnten sie stellvertretend für ihre Mitglieder klagen, ohne dass diese selbst gegen ihren Arbeitgeber klagen müssen.

Arbeitnehmer scheuen die Auseinandersetzung

Denn die Bereitschaft, seine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, ist für die meisten Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses nur schwach ausgeprägt. Viele fürchten, dass die gerichtliche Auseinandersetzung das Arbeitsverhältnis belastet.

Zu Klagen kommt es meist erst, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt und das Tischtuch ohnehin zerschnitten ist. Wegen vertraglicher oder tariflicher Ausschlussfristen sind aber viele Ansprüche schon erloschen.

Zudem betrifft die Verweigerung eines Rechts oft nicht nur einen, sondern eine Vielzahl von Beschäftigten, etwa wenn der Arbeitgeber aus Kostengründen das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise einbehält. Einen durchsetzbaren Anspruch hat jedoch nur, wer auch selbst klagt, für die übrigen Betroffenen gilt das Urteil nicht.

Einer klagt für alle

Mit einem Verbandsklagerecht hätten Gewerkschaften die Möglichkeit, an Stelle ihrer Mitglieder gegen den Arbeitgeber zu klagen, wenn eine Vielzahl von Beschäftigten betroffen ist (vgl. auch Rechtspolitischer Kongress - Bessere Rechtsdurchsetzung im Arbeitsrecht durch Offenlegungspflichten und Verbandsklagerecht?). Die Beschäftigten wären dann der Last enthoben, sich selbst mit dem Arbeitgeber anlegen zu müssen.

Für Arbeitgeber wäre es schwieriger, den Beschäftigten ihre Ansprüche vorzuenthalten. Das Klagerecht für Verbände ist deshalb ein effektives Mittel, das Recht objektiv durchzusetzen.

Bereits im Frühjahr hat sich auch der DGB-Bundeskongress für ein Verbandsklagerecht ausgesprochen (DGB für bessere Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten).